Online-Veranstaltung: Digitaler Nachlass

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Verbandsgemeinde Asbach
Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Deutschland

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Die Titelfolie zum Thema Digitaler Nachlass

Auf Einladung der Verbandsgemeinde Asbach und dem Mehrgenerationenhaus Neustadt/ Wied führten wir heute eine hybride Veranstaltung zum Thema Digitaler Nachlass durch.

Obwohl wir viele Dienste im Internet nutzen und Spuren hinterlassen, verschwinden unsere Nutzerkonten nicht einfach. Von den heutigen Teilnehmenden haben bereits 7 % den digitalen Nachlass vollständig und 42 % teilweise geregelt. Hiermit liegen sie über dem Bundesdurchschnitt. Laut einer aktuellen Befragung der Bitkom aus dem Jahre 2025 haben nur 16 % der Befragten ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt, weitere 16 % teilweise. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, und warum ist es so wichtig, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen?

In der Veranstaltung ging es zunächst darum, welche Aspekte zum digitalen Nachlass zählen. Jede:r der Teilnehmenden nutzte bereits ein E-Mail-Konto, andere auch Social-Media-Profile oder das Online-Shopping. All dies zählt zum digitalen Nachlass. Unsere Mobilreferentin Theresa erläuterte, welche Risiken entstehen können, wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist: So können laufende Verträge Kosten verursachen oder sogar Streitigkeiten unter Hinterbliebenen auslösen. Ohne klare Regelungen bedeutet der digitale Nachlass für Angehörige in einer ohnehin emotional belastenden Situation zusätzlichen Aufwand.

Ein besonderer Fokus lag auf der Frage, wie Passwörter und Zugangsdaten sicher und verständlich hinterlegt werden können. Viele Teilnehmende speichern ihre Passwörter nur im Kopf – doch was passiert, wenn diese Informationen plötzlich nicht mehr verfügbar sind? Theresa zeigte verschiedene Lösungsansätze auf, etwa die Benennung einer Vertrauensperson oder die Integration des digitalen Nachlasses in Testament oder Vorsorgevollmacht.

Ein weiterer spannender Punkt war die unterschiedliche Handhabung des digitalen Erbes bei verschiedenen Anbietern. Bei Plattformen wie Facebook, Google oder Apple können Nachlasskontakte hinterlegt werden. Eine Teilnehmerin fragte, wie die Regelungen bei online abgeschlossenen Zeitungsverträgen sind, wenn sich nicht um den digitalen Nachlass gekümmert wurde. Hier müssten die Hinterbliebenen - ähnlich wie bei vielen anderen Online-Diensten -  Dokumente wie Sterbe- oder Geburtsurkunden einreichen, um Konten zu verwalten oder zu löschen, was mitunter sehr aufwendig ist. 

Das positive Feedback der Teilnehmenden unterstrich die Relevanz des Themas. Kommentare wie „Vielen Dank für Ihre Informationen, ich bin nun motiviert auch den digitalen Nachlass vollständig zu regeln.“ zeigten, wie wichtig Aufklärung in diesem Bereich ist.

Falls Sie die Veranstaltung verpasst haben, finden Sie hier weiterführende Links und die Präsentation zur heutigen Veranstaltung.

 

Weiterführende Informationen / Links