Digitaler Engel Online-Veranstaltung I Patientenverfügung – Den Ernstfall vorbereiten

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Deutschland

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Screenshot einer Zoom-Veranstaltung mit 25 Kacheln. 19 Kacheln sind mit Videobild.

Heute stand bei unserem Online-Angebot ein Thema im Mittelpunkt, das viele Menschen bewegt: die Patientenverfügung. Als Referent durften wir Bernhard Kinold, Rechtsanwalt und freier Auftragsreferent vom Beratungsdienst Geld und Haushalt  begrüßen. Der Beratungsdienst Geld und Haushalt unterstützt als Einrichtung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes seit 1958 private Haushalte bei ihrer privaten Finanzplanung.

Herr Kinold eröffnete den Vortrag mit einer einfachen, aber entscheidenden Frage: Was soll mit mir passieren, wenn ich nicht mehr allein entscheiden kann? Genau hier setzt die Patientenverfügung an. Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen man sich in bestimmten Situationen wünscht – oder ausdrücklich ablehnt. Grundlage ist § 1827 BGB, der sicherstellt, dass Ärzt:innen und Angehörige sich im Ernstfall an den Willen der betroffenen Person halten können.

Doch Kinold betonte: Wer über eine Patientenverfügung spricht, darf den zweiten wichtigen Baustein nicht vergessen – Vollmachten und Vorsorge. Denn es geht nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um den Alltag: Wer darf für mich Bankgeschäfte erledigen, Behördenbriefe beantworten oder Entscheidungen treffen? Hier verwies er auf § 1814 Abs. 3 BGB, der klarstellt, dass ein gesetzlicher Betreuer nur bestellt wird, wenn es keine andere Möglichkeit gibt – also dann, wenn keine wirksame Vollmacht vorliegt.

Anschließend stellte er die Arten von Vollmachten vor:

  • Einzelvollmacht – klar abgegrenzt für eine konkrete Sache
  • Bankvollmacht – direkt bei der Bank geregelt, um Zahlungsverkehr sicherzustellen.
  • Vorsorgevollmacht – umfassend, für medizinische, finanzielle und organisatorische Entscheidungen.
  • Generalvollmacht – die weitreichendste Form, die praktisch alle Lebensbereiche abdeckt.

Besonders wichtig: Alle Verfügungen und Vollmachten sind nicht in Stein gemeißelt. Man kann sie jederzeit ändern oder vollständig widerrufen, wenn sich Lebensumstände oder persönliche Vorstellungen ändern.

Die Teilnehmenden stellten viele Nachfragen – etwa, welche Form eine Verfügung haben sollte, ob ein Notar notwendig sei oder wie man sicherstellt, dass die Dokumente im Ernstfall auch wirklich gefunden werden. Bernhard Kinold nahm sich viel Zeit, diese Fragen praxisnah und verständlich zu beantworten.

Am Ende war klar: Eine Patientenverfügung und passende Vollmachten schaffen Klarheit – für einen selbst, aber auch für Angehörige. Sie nehmen Unsicherheit und verhindern Konflikte. Oder, wie es ein Teilnehmer formulierte: „Es ist beruhigend zu wissen, dass man mit diesen Papieren den Ernstfall schon einmal vorbereitet hat.“

Linktipps rund um Vollmachten und Verfügungen

Überregionale und Online-Angebote

Hier finden Sie die Präsentation der Veranstaltung (nicht-barrierefreies PDF-Dokument):